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Dies ist regional unterschiedlich geregelt, bedeutet aber meist, dass die Fußwegstrecke des Schülers von seinem Wohnsitz zur besuchten Schule geprüft wird. Abhängig von der besuchten Klassenstufe, dem Gefährdungsgrad des Schulweges und der ermittelten Entfernung wird beschieden ob und in welcher Form eine Beförderung erfolgen kann.
Im Falle einer Bewilligung wird die Beförderung durch ein Verkehrsunternehmen beauftragt. Dies kann dabei durch öffentlichen Personennahverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs (Schülerfahrten) oder im Rahmen eines Spezialverkehrs (Taxi) erfolgen. Auf Antrag kann die Beförderung auch eigenständig organisiert und eine Erstattung bewilligt werden.
Die beauftragten Unternehmen müssen entsprechende Kapazitäten bereitstellen, das Fahrplan-/Fahrtangebot darauf abstimmen und die Leistung durchführen. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Fahrausweisen für die beförderten Personen.
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Regional unterschiedlich werden durch Landkreise und kreisfreie Städte auch Eigenanteile der gesetzlichen Vertreter für die Beförderungsleistung erhoben. Dies kann als monatliche / jährliche Pauschale separat erhoben oder auch von Fahrkostenerstattung abgezogen werden.
KÜCHLER Datensysteme stellt hier die beiden Softwarelösungen Schülerverwaltung (SVW) und Schülerverkehr (SV) zur Verfügung. Das Modul "Schülerverwaltung" ist dabei für den Einsatz beim Schulverwaltungsamt konzipiert. Es dient der Erfassung aller relevanter persönlichen und Beförderungsdaten des Schülers, dem Routing der Fußwegstrecke und der Bescheidung. Im Falle eines positiven Bescheides erfolgt abhängig von der Beförderungsform eine Beauftragung eines Verkehrsunternehmens. Dies kann durch Datentransfer über eine Schnittstelle erfolgen.
Das Modul "Schülerverkehr" ist für den Einsatz beim Verkehrsunternehmen konzipiert. Es gestattet ebenfalls eine Erfassung der persönlichen Daten und der gewünschten Beförderungsstrecke. Bei Datenübermittlung durch das Schulamt per Schnittstelle kann der Erfassungsprozess komplett entfallen. In diesem Fall reduziert sich der Aufwand beim Unternehmen auf den Druck von Fahrausweisen und ggf. die Abrechnung der Eigenanteile.
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