Die optimale Durchführung des Verkehrsbetriebes ist eine hochkomplexe und schwierige Aufgabe. Das Unternehmen muss entsprechende Kapazitäten im Fahrzeug- und Personalbereich bereitstellen und diese effizient einsetzen. Kleine Fehler können schnell zu großen Kosten führen. Neben gesetzlichen Regeln, die zwingend einzuhalten sind, sollen idealerweise auch die Wünsche des Fahrpersonals beachtet werden.
Die Beförderung der Schüler zur Schule ist eine staatliche Aufgabe, die häufig den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen wird. An diesen Stellen muss nun eine Prüfung erfolgen ob ein Schüler einen Bedarf und Anspruch auf Beförderung zur Schule hat. Dies ist regional unterschiedlich geregelt, bedeutet aber meist, dass die Fußwegstrecke des Schülers von seinem Wohnsitz zur besuchten Schule geprüft wird. Abhängig von der besuchten Klassenstufe, dem Gefährdungsgrad des Schulweges und der ermittelten Entfernung wird beschieden ob und in welcher Form eine Beförderung erfolgen kann.
In Zeiten sinkender Fahrgastzahlen bzw. bedarfsschwacher Zeiten steht das Unternehmen aus Kostengründen vor der Entscheidung, die Bedienung in bestimmten Regionen zu reduzieren oder auf andere bedarfsorientierte Bedienformen umzustellen. Mögliche Varianten sind bedarfsorientierte Fahrtenangebote und bedarfsorientierte Haltestellenbedienung.